Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.
konnte Goldschmuck an die Reichsbank gegen Vergütung eingetauscht werden. Die beiden Urkunden befinden sich in tadellosem Zustand und stammen aus dem Hause eines Sammlers.